Ausländisches Eigentumsrecht in Georgien

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Ausländisches Eigentumsrecht in Georgien

Der Indikator Ausländisches Eigentumsrecht bewertet, wie frei Ausländer in einem Land Immobilien erwerben können – ohne Einschränkungen, Vorgenehmigungspflichten oder prohibitive Steuern. Georgien verfügt über eines der offensten Immobilienkaufregimes der Welt für Ausländer.

Was Ausländer in Georgien kaufen dürfen

Das georgische Recht erlaubt Ausländern den uneingeschränkten Erwerb von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Apartments, Häuser, Büros, Gewerbeflächen, Hotels – alles legal und ohne staatliche Vorab-Genehmigung. Der Erwerb erfolgt über einen standardisierten notariellen Vertragsabschluss beim öffentlichen Registrar (House of Justice). Ausländer haben die gleichen Eigentumsrechte wie georgische Staatsbürger für Nicht-Agrarland.

Die einzige wesentliche Einschränkung: Landwirtschaftliche Flächen

Georgien hat 2017 ein Referendum über den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an Ausländer abgehalten: Das Ergebnis war ein klares Nein. Seitdem ist der Verkauf von als "landwirtschaftlich" klassifiziertem Land an Ausländer verboten. Diese Einschränkung betrifft jedoch nur einen begrenzten Teil des Immobilienmarkts – urbane und suburbane Immobilien sowie Gewerbeimmobilien sind davon ausgenommen.

Registrierungsprozess

Der Immobilienkauf als Ausländer ist in Georgien bemerkenswert unkompliziert: (1) Kaufvertrag mit georgischem Notar unterzeichnen oder beim öffentlichen Registrar beurkunden; (2) Eigentum beim National Agency of Public Registry (NAPR) registrieren – dauert typischerweise 1–4 Arbeitstage für Standardregistrierung; (3) Registrierungsgebühr: 50–200 GEL. Kein Bewilligungsverfahren, keine Wartezeiten auf staatliche Genehmigung.

Fazit: Georgien ist ein herausragend offenes Immobilienmarktland für Ausländer. Der einfache Prozess, keine Diskriminierung und volle Eigentumsrechte machen Georgien zum idealen Markt für Expat-Immobilieninvestitionen.

Erstellt: 2026-04-14

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