Bargeldobergrenze in Georgien
Bargeldobergrenze in Georgien
Georgien gehört zu den wenigen Ländern der Welt, die beim Indikator Bargeldobergrenze den Höchstwert von 100/100 erzielen. Der im Portal hinterlegte Rohwert lautet entsprechend no limit: Es gibt in Georgien keine allgemeine gesetzliche Obergrenze für Bargeldtransaktionen im normalen Wirtschaftsleben. Diese Aussage ist methodisch eng, aber präzise. Sie bedeutet nicht, dass Georgien ein vollständig ungeregeltes Bargeldumfeld wäre oder dass AML-Pflichten nicht existieren würden. Sie bedeutet genau das, was der Indikator misst: Der georgische Staat hat für gewöhnliche Handels- und Geschäftstransaktionen keine allgemeine Schwelle gesetzt, ab der Bargeld als Zahlungsmittel verboten wäre. Das ist der Kern dieses Spitzenwerts.
Für Menschen, die über Georgien als Wohnort, Unternehmensstandort oder Arbeitsumfeld nachdenken, ist dieser Wert aus zwei Gründen praktisch relevant. Erstens: Georgien ist in weiten Teilen eine bargeldaffine Gesellschaft. Wochenmärkte, kleine Restaurants, Taxis, Handwerker, Hausvermieter, Tankstellen und große Teile des Dienstleistungsumfelds laufen routinemäßig mit GEL-Scheinen. Wer in Georgien lebt, wird regelmäßig in Situationen kommen, in denen Bargeld nicht nur möglich, sondern der erwartete Standard ist. Zweitens: Gerade weil kein gesetzliches Limit existiert, gibt es auch keine gesetzliche Reibung, die bei größeren Alltagstransaktionen automatisch einsetzt. Wer ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, eine Kaution hinterlegen, einen Handwerker beauftragen oder eine Wohnung mieten möchte und das bar erledigen will, stößt in Georgien nicht auf eine staatliche Schranke, die das grundsätzlich verbietet.
Das klingt nach einem Detail. Es ist aber methodisch ein echter Unterschied zu Ländern, in denen bereits bei mittleren Beträgen eine pauschale gesetzliche Grenze greift und normale Alltagsgeschäfte ohne Bankbeteiligung schlicht nicht mehr möglich sind. Wer den Indikator sauber liest, versteht deshalb sofort, warum Georgien hier an der Spitze steht.
Was dieser Indikator misst – und was er bewusst ausklammert
Der Indikator Bargeldobergrenze fragt ausschließlich: Gibt es ein allgemeines gesetzliches Limit für Barzahlungen im normalen Wirtschaftsleben? Er bewertet nicht, wie bargeldfreundlich die Unternehmenskultur ist. Er bewertet nicht, ob ein Laden Karte oder Bargeld annimmt, ob Geldautomaten flächendeckend verfügbar sind, ob die Bevölkerung lieber digital bezahlt oder wie stark das Land in Finanztechnologie investiert. Er bewertet auch nicht, ob AML-Pflichten, Meldevorschriften oder Zollregeln im Grenzkontext existieren. All das kann für Alltag und Lebensqualität bedeutsam sein, ist aber nicht der Kern dieser spezifischen Kennzahl.
Für Georgien ist diese methodische Abgrenzung besonders wichtig, weil das Land in mehreren bankingbezogenen Indikatoren unterschiedlich abschneidet. Die Erleichterung der Kontoeröffnung, die SWIFT-Anbindung, die Fintech-Entwicklung, die Bankenstabilität, das Bankgeheimnis – das sind eigene Indikatoren mit eigenen Scores. Die Bargeldobergrenze misst nur den einen genannten Punkt. Wer den Score 100/100 liest und daraus eine umfassende Aussage über das georgische Finanzsystem ableitet, liest zu viel hinein. Und wer den Score ignoriert, weil er andere Einschränkungen des georgischen Finanzlebens kennt, liest zu wenig heraus.
Genau deshalb lohnt sich ein Detailartikel, der diese Linie klar zieht: Was bedeutet der Wert konkret? Welche Regelungen existieren trotz des Spitzenwerts? Was folgt für Expats, Unternehmer und Nomaden? Und warum ist der Score trotz vorhandener AML-Strukturen methodisch vertretbar?
Georgiens wirtschaftsliberales Fundament und die Abwesenheit eines Bargeldlimits
Die Abwesenheit einer allgemeinen Bargeldobergrenze in Georgien ist kein Zufall und kein Vergessen. Sie ist das Ergebnis eines systematisch wirtschaftsliberalen Rechtsrahmens, der seit den Reformen nach der Rosenrevolution 2004 bewusst auf minimale staatliche Eingriffe in normale Markttransaktionen setzt. Die Saakaschwili-Regierung implementierte einen der radikalsten Wirtschaftsliberalisierungskurse der postsowjetischen Welt: Steuern wurden drastisch gesenkt, Deregulierung war erklärte Staatspolitik, und staatliche Kontrollmechanismen im Wirtschaftsleben wurden explizit zurückgebaut. Dieser Kurs wurde in seinen wesentlichen wirtschaftsrechtlichen Elementen von Nachfolgeregierungen fortgeführt.
Das bedeutet für das Thema Bargeld: Ein allgemeines staatliches Bargeldlimit widerspricht der Grundlogik des georgischen Wirtschaftsrechtsrahmens. Georgien hat sich bewusst gegen Regulierungsimport entschieden, der aus anderen Regionen – insbesondere aus der EU – in der politischen Diskussion steht. Georgien ist kein EU-Mitglied und unterliegt nicht den EU-weiten Harmonisierungsdebatten über Bargeldgrenzen, die in der Eurozone seit Jahren geführt werden. Es gibt keinen politischen Druck aus Brüssel, ein entsprechendes Bargeldlimit einzuführen, und es gibt bisher keine erkennbare inländische Gesetzgebungsinitiative in diese Richtung. Das ergibt eine eigene legislative Spielraumzone.
Konkret bedeutet das: Es gibt in Georgien kein Gesetz, das sagt, ab 1.000 GEL, ab 5.000 GEL oder ab 30.000 GEL darfst du ein normales Handels- oder Dienstleistungsgeschäft nicht mehr bar bezahlen. Diese Art von Pauschalregel existiert schlicht nicht. Das ist nicht dasselbe wie ein ungeregeltes Finanzumfeld – es ist ein liberal reguliertes Umfeld ohne eine spezifische Kategorie staatlicher Eingriffe, die in anderen Jurisdiktionen längst eingeführt wurde.
Georgien als bargeldaffine Gesellschaft im Alltag
Für Expats und Nomaden ist die praktische Seite des Bargeldthemas oft noch unmittelbarer als die juristische. Georgien ist in weiten Teilen eine bargeldgeprägte Gesellschaft. Das zeigt sich an vielen Punkten des Alltags und ist für Zuzügler schon in den ersten Tagen erfahrbar.
Auf den Märkten – ob im Tschughureti-Basar in Tbilisi, auf dem Dezerter-Basar oder in den Regionalmärkten kleinerer Städte – läuft praktisch alles bar. Viele kleinere Restaurants, Bäckereien, Konditoreien, Gemüseläden, Apotheken und Kioske arbeiten bargeldbasiert oder bevorzugen Bargeld gegenüber Kartenzahlung, weil POS-Terminal und Bankabgleich zusätzlichen Aufwand bedeuten. In ländlichen Regionen und Berggebieten sind Kartenterminals oft gar nicht vorhanden. Wer dort leben oder längere Zeit verbringen möchte, kommt ohne Bargeld nicht durch den Alltag.
Miettransaktionen für Wohnungen, besonders im mittleren und unteren Preissegment, werden häufig bar abgewickelt. Das betrifft oft auch Kautionen. Kleinere Handwerkerleistungen, Transportkosten, informelle Dienstleistungen, lokale Gebühren und viele Kurierfahrten laufen bar. Selbst in der georgischen Hauptstadt ist das Verhältnis zwischen Kartenzahlung und Bargeld anders als in skandinavischen oder westeuropäischen Städten, wo Cash weitgehend aus dem Alltag verschwunden ist.
Diese Bargeldkultur hat historische, technologische und soziale Gründe. Die GEL-Scheine sind gut verfügbar und allgemein akzeptiert. Nicht jeder Georgier hat ein Bankkonto mit Debitkarte, besonders in älteren Generationen und in der Landbevölkerung. Viele kleine Unternehmen – die ökonomische Basis des Landes – arbeiten lieber mit sofort verfügbarer Liquidität als mit POS-Terminal und Bankabgleich. Für Expats bedeutet das: Bargeld zu haben ist in Georgien kein nostalgischer Lifestyle-Entscheid, sondern häufig schlicht praktische Notwendigkeit.
AML-Pflichten: sie kontrollieren, aber sie begrenzen nicht allgemein
Trotz des maximalen Scores gibt es in Georgien ein funktionierendes Anti-Geldwäsche-Regime. Das ist kein Widerspruch. AML-Pflichten und eine allgemeine Bargeldobergrenze für normale Geschäfte sind zwei verschiedene Instrumente mit grundlegend unterschiedlichem Mechanismus.
Die Georgische Nationalbank (NBG) reguliert das Bankensystem. Banken müssen ihre Kunden kennen (KYC), verdächtige Transaktionen melden und bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten. Der Financial Monitoring Service of Georgia (FMS) ist die georgische Zentralstelle für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das georgische Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet Banken, Wechselstuben, Notare und andere Verpflichtete zu entsprechenden Meldepflichten und Sorgfaltsstandards.
Was diese AML-Struktur nicht enthält, ist eine generelle Norm nach dem Muster: Eine Person darf bei einer normalen Handelstransaktion nicht mehr als X GEL bar zahlen. Banken müssen bei der Eröffnung eines Kontos, bei auffälligen Transaktionen oder bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einer politisch exponierten Person bestimmte Verfahren einleiten. Aber das Bezahlen einer Ware, einer Dienstleistung oder einer Miete bar und in einem bestimmten Betrag ist durch die AML-Gesetzgebung allein nicht verboten. Das ist der entscheidende Unterschied, den viele Leser mit Vorkenntnissen aus stärker regulierten Systemen intuitiv falsch einschätzen.
AML-Regeln sind Kontrollpflichten für Verpflichtete – insbesondere Banken – und keine pauschalen Handelsverbote für Käufer und Verkäufer. Wer in Georgien ein Motorrad kauft und bar zahlt, verstößt gegen keine allgemeine Norm. Wer in Georgien eine größere Summe Bargeld bei einer Bank einzahlt, löst möglicherweise bankenseitige Dokumentationspflichten aus. Das ist nicht dasselbe wie ein gesetzliches Verbot der Barzahlung bei gewöhnlichen Wirtschaftsvorgängen.
Grenzüberschreitendes Bargeld: Meldepflichten beim Grenzübertritt
Georgien verlangt bei der Ein- und Ausreise die Meldung von Barmitteln ab einer bestimmten Schwelle. Das georgische Zollrecht verpflichtet dazu, Bargeld und bargeldähnliche Mittel, die den entsprechenden Schwellenwert übersteigen, beim Grenzübertritt anzugeben. Diese Regelung ist international üblich und im Einklang mit FATF-Standards. Sie betrifft jedoch den Grenzverkehr und nicht das inländische Wirtschaftsleben.
Für Expats und Nomaden, die regelmäßig zwischen Georgien und anderen Ländern reisen und gelegentlich größere Bargeldmengen transportieren – etwa bei Umzügen, für Geschäftsreserven oder in Regionen mit eingeschränktem Bankzugang –, ist diese Meldepflicht relevant und muss bekannt sein und eingehalten werden. Wer ohne Meldung eine größere Summe über die georgische Grenze trägt, riskiert Probleme bei der Ein- oder Ausreise. Die Grenzregel verbietet nicht das Mitführen von Bargeld an sich, sie regelt die Offenlegungspflicht. Aber diese Pflicht muss man kennen und ernst nehmen.
Die Grenzregel ist deshalb kein Widerspruch zum Score 100, sondern eine eigenständige Regelungsdimension. Der Indikator misst Inlandsgeschäfte, nicht grenzüberschreitende Transporte. Wer die Grenze mit Bargeld überquert, bewegt sich im Bereich des Zollrechts, nicht im Bereich des allgemeinen Handelsrechts. Für die Alltagspraxis in Georgien ändert das nichts; für Vielreisende ist es aber eine wichtige Information.
Immobilientransaktionen: kein Barzahlungsverbot in Georgien
In Deutschland gilt seit 2023 ein gesetzliches Barzahlungsverbot beim Erwerb von Immobilien. Dieses Verbot existiert in Georgien nicht. Es gibt kein georgisches Gesetz, das vorschreibt, dass Immobilientransaktionen zwingend über das Bankensystem abgewickelt werden müssen.
In der Praxis laufen viele größere Immobiliengeschäfte in Georgien trotzdem bankbasiert, weil Notare, Makler und internationale Käufer eine dokumentierbare Zahlungsbahn oft bevorzugen oder verlangen. Gerade bei Transaktionen mit internationaler Beteiligung ist eine SWIFT-Überweisung schlicht der übliche Standard. Aber das ist eine Frage der Praxis, nicht des Gesetzes. Das georgische Recht schließt eine Barzahlung beim Immobilienerwerb nicht aus. Für den Indikator ist das relevant, weil Georgien auch in diesem typischen Hochrisikosegment auf der Ebene der Rechtsvorschriften in der freien Gruppe bleibt.
Für Menschen, die in Georgien Immobilien erwerben wollen, ist diese juristische Offenheit zwar interessant, aber in der Praxis als theoretische Freiheit zu lesen. Größere Transaktionen werden de facto fast immer über Konten und dokumentierte Zahlungswege abgewickelt. Das Fehlen eines expliziten Verbots ist dennoch ein anderer Ausgangspunkt als ein Land, das dieses Segment gesetzlich geschlossen hat.
Georgien und die EU-Debatte über Bargeldlimits
Innerhalb der Europäischen Union ist die Diskussion über Bargeldobergrenzen seit Jahren ein Dauerthema. Viele EU-Mitgliedsstaaten haben eigene nationale Grenzen eingeführt, die bei wenigen hundert oder wenigen tausend Euro beginnen. Auf EU-Ebene gibt es Initiativen, die auf eine stärkere Harmonisierung und mögliche EU-weite Limits hindeuten.
Georgien ist von dieser Debatte vollständig entkoppelt. Das Land ist weder EU-Mitglied noch Adressat entsprechender EU-Verordnungen in diesem Bereich. Es gibt keinen politischen Druck aus Brüssel, ein entsprechendes Bargeldlimit einzuführen, und es gibt bisher keine erkennbare inländische Gesetzgebungsinitiative in diese Richtung. Das macht Georgien zu einem stabilen Spitzenwert-Land in diesem Indikator – zumindest im aktuellen politischen und legislativen Umfeld.
Für Expats, die aus Ländern mit niedrigen Bargeldlimits kommen, ist Georgien in dieser Hinsicht ein merklicher Wechsel. Das Alltagsgefühl ist anders, wenn man weiß, dass man bei normalen Kaufvorgängen nicht automatisch in juristische Unsicherheit gerät, sobald ein bestimmter Betrag überschritten wird. Wer in Tbilisi ein gebrauchtes Motorrad, Möbel, Elektronik oder eine Serviceleistung bar bezahlen möchte, muss dafür in Georgien keine gesetzliche Schranke überwinden.
Wechselstuben, Bargeldlogistik und die praktische Infrastruktur
Eng verbunden mit der Frage der Bargeldobergrenze ist die praktische Infrastruktur für Bargeld. In Georgien ist diese vergleichsweise gut ausgebaut. Wechselstuben, lokal als Sarafan bekannt, sind in den Städten häufig und wechseln Devisen oft zu Kursen, die mit Bankraten vergleichbar oder besser sind. Der GEL ist gut verfügbar, gut gestückelt und allgemein akzeptiert.
Geldautomaten der TBC Bank und der Bank of Georgia sind in den Städten präsent und funktionieren zuverlässig. In ländlichen Regionen sinkt die Dichte, und in Bergdörfern kann ein Geldautomat schlicht fehlen. Für Nomaden, die ländliche und gebirgige Teile Georgiens erkunden oder dort länger leben möchten, ist das ein echter Planungspunkt: ausreichend Bargeld im Voraus zu besorgen ist dort keine bürokratische Hürde, aber praktische Logistik.
Die Kombination aus keiner gesetzlichen Obergrenze und einer funktionierenden Bargeldinfrastruktur ergibt für Expats ein recht komfortables Gesamtbild. Man kann GEL beschaffen, man kann GEL ausgeben, und man begegnet beim Ausgeben keiner gesetzlichen Schranke. Das klingt selbstverständlich, ist es im globalen Vergleich aber nicht.
Praktische Relevanz für Expats und digitale Nomaden in Georgien
Für Expats in Georgien hat der maximale Bargeldwert mehrere konkrete Implikationen, die über das Symbolische hinausgehen.
Erstens: Die Abwicklung alltäglicher Zahlungen auf dem Markt, in kleinen Restaurants, bei Handwerkern, für Kurierdienste, für lokale Transport- und Serviceleistungen läuft reibungslos bar. Man kann GEL-Scheine halten und ausgeben, ohne juristische Komplikationen befürchten zu müssen, unabhängig von der Höhe des Einzelbetrags.
Zweitens: Wer als Freelancer oder Remote-Beschäftigter in Georgien lebt und gelegentlich Einnahmen in bar erhält – sei es als Honorar für lokale Dienstleistungen, als Handgeld bei kleinen Projekten oder als Verkaufserlös für Gegenstände – ist nicht sofort in einem regulatorischen Sonderszenario. In Ländern mit niedriger Bargeldobergrenze entstehen genau dort schnell Fragen und Grenzen, die sich in Georgien in dieser Form nicht stellen.
Drittens: Wer in der Anfangsphase ohne Bankkonto in Georgien lebt – was möglich und nicht selten ist –, hat durch die Bargeldfreiheit einen echten Spielraum. Kontozugänge für frisch Angekommene können einige Wochen dauern. In dieser Übergangszeit kann man in Georgien ein vollständiges Alltags- und Wirtschaftsleben bar führen, ohne an regulatorische Grenzen zu stoßen. In anderen Ländern mit niedrigen Bargeldlimits wäre das für bestimmte Transaktionen schlicht nicht möglich.
Viertens: Wer in Georgien im mittleren Mietpreissegment wohnt, erlebt häufig, dass Vermieter Mietzahlungen bar bevorzugen oder akzeptieren. Das entspricht lokaler Norm und funktioniert ohne gesetzliche Komplikation, solange keine allgemeine Bargeldobergrenze existiert.
Relevanz für Unternehmer und Selbstständige
Für Unternehmer, die in Georgien aktiv sind, hat die Abwesenheit eines Bargeldlimits ebenfalls praktische Bedeutung. Kleinere und mittlere Unternehmen, die vor allem im lokalen Markt operieren – Restaurants, Shops, Handwerksbetriebe, Dienstleistungsanbieter – können Barzahlungen ohne transaktionsbedingte Obergrenzen annehmen. Die buchhalterische Behandlung von Bargeldeinnahmen ist natürlich dennoch geregelt: Umsatzsteuer und Einkommensteuer fallen auch auf bar eingenommene Erlöse an. Aber die Barzahlung selbst ist nicht der Auslöser für ein automatisches Verbot.
Für international tätige Personen oder Unternehmen, die gelegentlich größere Beträge in bar bewegen – im Rahmen von B2B-Transaktionen zwischen lokalen Geschäftspartnern oder bei spontanen Handelsgeschäften –, gelten zwar bankenseitige AML-Identifizierungspflichten bei Einzahlung oder Umwandlung, aber kein allgemeines gesetzliches Transaktionslimit. Das unterscheidet Georgien von vielen anderen Märkten, wo bereits bestimmte B2B-Barzahlungen auf einen Maximalbetrag beschränkt sind.
Wer dagegen in Georgien ein Unternehmen mit Bankverbindung führt, profitiert gleichzeitig davon, dass das Land einen hervorragenden SWIFT-Zugang bietet und internationale Überweisungen unkompliziert funktionieren. Die Bargeldfreiheit ist also nicht das einzige Argument für Georgien als Unternehmensstandort – sie ergänzt ein insgesamt liberal gestaltetes Finanzumfeld.
Was der Score nicht aussagt und was Expats trotzdem wissen sollten
Die klare Aussage Score 100/100 ist methodisch korrekt und sauber begründet. Trotzdem wäre es falsch, daraus ein rundum friktionsfreies Bild zu zeichnen.
Erstens: Auch in Georgien haben Banken AML-Pflichten. Wer regelmäßig sehr große Bargeldmengen einzahlt oder abhebt, kann bankenseitig Fragen zu Herkunft und Zweck erwarten. Das ist kein gesetzliches Transaktionsverbot, kann aber praktisch reibungserzeugend sein, wenn keine plausible Dokumentation vorliegt.
Zweitens: Die grenzüberschreitenden Meldepflichten beim Bargeldtransport sind real. Wer Georgien mit größeren Bargeldbeträgen verlässt oder betritt, muss die Zollpflichten kennen und einhalten. Das betrifft ausdrücklich auch den Flughafen und grenznahe Übergangspunkte.
Drittens: In professionellen Umgebungen – internationales Geschäft, größere Verträge, juristische Transaktionen – ist eine dokumentierte, bankbasierte Zahlung oft der sinnvollere Standard, unabhängig davon, ob Bargeld rechtlich möglich wäre. Der Score gibt rechtliche Freiheit, aber er verpflichtet nicht, diese Freiheit in jedem Kontext zu nutzen.
Viertens: Steuerpflichten gelten auch für bar abgewickelte Erlöse. Wer in Georgien einer steuerpflichtigen Tätigkeit nachgeht, muss seine Einnahmen korrekt deklarieren, unabhängig davon, ob sie bar oder unbar geflossen sind. Der Bargeldindikator misst keine steuerliche Anonymität, sondern nur das Fehlen einer allgemeinen Zahlungsobergrenze.
So entsteht der Score
Für Georgien ist in der Datenbank hinter dieser Seite beim Indikator cash-transaction-limit ein Rohwert von no limit und ein Score von 100/100 hinterlegt. Die Logik dieses Indikators ist direkt: Länder ohne allgemeine gesetzliche Bargeldobergrenze für normale Handelsgeschäfte erhalten den Höchstwert, weil sie auf der relevanten Messdimension maximal frei sind. Georgien hat keine solche Obergrenze. Deshalb ergibt sich Score 100. Sektorale Sonderregeln, AML-Pflichten und Grenzmeldevorschriften fließen nicht in diesen spezifischen Wert ein – sie sind real und wichtig, messen aber andere Dimensionen des Finanzlebens.
Fazit
Georgien erzielt beim Indikator Bargeldobergrenze den Höchstwert 100/100, weil das Land für normale Handelstransaktionen kein allgemeines gesetzliches Bargeldlimit kennt. Dieser Wert ist nicht Ausdruck eines ungeregelten Umfelds, sondern eines bewusst wirtschaftsliberalen Rechtsrahmens, der seit den Reformen nach 2004 konsequent wenig staatliche Eingriffe in normale Markttransaktionen vorsieht.
Im Alltag schlägt sich das auf mehreren Ebenen nieder. Bargeld ist in Georgien kulturell verwurzelt und praktisch universell akzeptiert. Große Teile des Alltags – Märkte, kleinere Dienstleister, Wohnungsvermietung im mittleren Segment, lokaler Handel – laufen bar. Die Abwesenheit einer gesetzlichen Obergrenze bedeutet, dass dieser Alltag nicht an einem staatlichen Limit scheitert. Gleichzeitig existiert ein funktionierendes AML-Regime mit Kontroll- und Meldepflichten dort, wo Missbrauchsrisiken steigen. Das hält Georgien rechtlich ordnungskonform, ohne die grundsätzliche Bargeldfreiheit anzutasten.
Für Expats und Nomaden ist die praktische Konsequenz klar: In Georgien kann man mit Bargeld einen vollständigen Alltag führen, ohne in regulatorische Grenzen zu stoßen. Wer aus Ländern mit niedrigen Bargeldlimits kommt, erlebt Georgien in dieser Hinsicht als merklich freier. Und wer die lokale Wirtschaftsrealität kennt, weiß ohnehin: An vielen Orten des Landes ist Bargeld nicht nur erlaubt, sondern schlicht der übliche Weg.
Quellen
- Nationalbank Georgiens (NBG) – Offizielle Website
- Financial Monitoring Service of Georgia (FMS)
- Georgisches Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (matsne.gov.ge)
- Wikipedia DE – Georgische Nationalbank
- Wikipedia DE – Georgien: Wirtschaft
Dieser Artikel wurde erstellt am 15. Mai 2026
Bargeldobergrenze — Globales Ranking ↗
| # | Land | Wert | Score |
|---|---|---|---|
| 1 | Australien |
no limit | 100 |
| 1 | Irland |
no limit | 100 |
| 1 | Finnland |
no limit | 100 |
| 1 | Estland |
no limit | 100 |
| 1 | Jemen |
no limit | 100 |
| … | |||
| 1 | Kolumbien |
no limit | 100 |
| 1 | Fidschi |
no limit | 100 |
| 1 | Georgien |
no limit | 100 |
| 1 | Albanien |
no limit | 100 |
| 1 | St. Kitts und Nevis |
no limit | 100 |
| … | |||
| 227 | Italien |
1000 EUR | 12 |
| 227 | Griechenland |
500 EUR | 12 |
| 231 | Nordkorea |
eingeschränkt | 4 |












