Körperschaftsteuer in Georgien

62
15
Score / 100
#35
von 231 Ländern

Körperschaftsteuer in Georgien

Der Indikator Körperschaftsteuersatz spiegelt die nominale Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne wider. Georgien erzielt 62 von 100 Punkten mit einem nominalen Satz von 15 % – der jedoch ausschließlich auf ausgeschüttete Gewinne anfällt. Unter Georgiens estnischem KSt-Modell beträgt die Steuer auf einbehaltene Gewinne 0 %.

Das estnische KSt-Modell: So funktioniert Georgiens System

Georgien hat 2017 die Körperschaftsteuer grundlegend reformiert und das estnische Modell der Ausschüttungsbesteuerung eingeführt. Das Grundprinzip:

  • Einbehaltene Gewinne (Reinvestition): 0 % Körperschaftsteuer – Gewinne, die im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden, werden niemals besteuert
  • Ausgeschüttete Gewinne (Dividenden): 15 % Ausschüttungssteuer – fällt erst an, wenn Gewinne tatsächlich ausgeschüttet werden

Das bedeutet: Ein Unternehmen, das 1.000.000 GEL Gewinn erwirtschaftet und vollständig reinvestiert, zahlt keine Körperschaftsteuer. Die 15 % greifen erst zum Zeitpunkt der Ausschüttung. Auf Gesellschafterebene kommt eine zusätzliche Dividendenquellensteuer von 5 % hinzu, sodass die kombinierte Gesamtbelastung bei Ausschüttung ca. 19,25 % beträgt.

Warum der Score 62 beträgt – und nicht höher

Der diesem Indikator zugrunde liegende Rohwert ist der nominale Ausschüttungssteuersatz von 15 %. Obwohl der effektive Satz für reinvestierende Unternehmen 0 % beträgt, orientieren sich die Bewertungsmaßstäbe (Weltbank/Heritage) am nominalen gesetzlichen Satz. Länder mit 0 % Nominalsteuersatz (wie die VAE) erzielen daher höhere Scores. Georgiens nominaler Satz von 15 % ordnet es als gut, aber nicht herausragend ein – obwohl das Stundungsmodell in der Praxis weit günstiger ist als die meisten Länder mit niedrigeren Nominalsätzen, die alle Jahresgewinne sofort besteuern.

Virtuelle Zone: 0 % für IT-Exporteure

Georgische IT-Unternehmen mit Virtual Zone Person (VZP)-Status zahlen:

  • 0 % Körperschaftsteuer auf Erlöse aus IT-Dienstleistungen für Kunden außerhalb Georgiens
  • 0 % Mehrwertsteuer auf diese Exportdienstleistungen
  • 5 % persönliche Dividendenquellensteuer bei Ausschüttung an die Eigentümer

Der VZP-Status steht Unternehmen offen, deren Kerntätigkeit qualifizierende IT-Dienstleistungen umfasst. Der Antrag wird beim Revenue Service of Georgia gestellt und typischerweise innerhalb von 1–2 Wochen bewilligt. Für einen IT-Gründer, der Gewinne einbehält, beträgt der effektive kombinierte Steuersatz bis zur Ausschüttung 0 %.

Freie Industriezonen

Unternehmen, die innerhalb der Freien Industriezonen (FIZ) Georgiens – in Tiflis und Poti – registriert und tätig sind, profitieren von:

  • Vollständiger Körperschaftsteuerbefreiung auf FIZ-Erträge
  • MwSt.-Befreiung bei Transaktionen innerhalb und aus der FIZ
  • Zollbefreiung auf importierte Materialien und Ausrüstung

Der FIZ-Status eignet sich für Produktion, Logistik und bestimmte Handelsaktivitäten mit internationalem Bezug.

Effektive Steuerbelastung für typische Szenarien

  • Startup mit vollständiger Gewinnreinvestition: 0 % Körperschaftsteuer jährlich
  • IT-Exporteur (VZP) mit Ausschüttung: 5 % gesamt (nur persönliche Dividendensteuer)
  • Standard-GmbH mit Gewinnausschüttung: ~19,25 % (15 % KSt + 5 % Dividendensteuer auf den Nettobetrag)
  • FIZ-Unternehmen: 0 % auf FIZ-Tätigkeiten

Fazit: Georgiens Körperschaftsteuer-Score von 62/100 spiegelt den nominalen Ausschüttungssteuersatz von 15 % wider. In der Praxis macht das Stundungsmodell Georgien für reinvestierende Unternehmen außerordentlich wettbewerbsfähig: Die jährliche effektive Steuerbelastung auf einbehaltene Gewinne beträgt null – und IT-Exporteure mit VZP-Status zahlen auf Ausschüttungen nur 5 % kombiniert.

Erstellt: 2026-04-14

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