Körperschaftsteuer in Georgien
Körperschaftsteuer in Georgien
Der Indikator Körperschaftsteuersatz spiegelt die nominale Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne wider. Georgien erzielt 62 von 100 Punkten mit einem nominalen Satz von 15 % – der jedoch ausschließlich auf ausgeschüttete Gewinne anfällt. Unter Georgiens estnischem KSt-Modell beträgt die Steuer auf einbehaltene Gewinne 0 %.
Das estnische KSt-Modell: So funktioniert Georgiens System
Georgien hat 2017 die Körperschaftsteuer grundlegend reformiert und das estnische Modell der Ausschüttungsbesteuerung eingeführt. Das Grundprinzip:
- Einbehaltene Gewinne (Reinvestition): 0 % Körperschaftsteuer – Gewinne, die im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden, werden niemals besteuert
- Ausgeschüttete Gewinne (Dividenden): 15 % Ausschüttungssteuer – fällt erst an, wenn Gewinne tatsächlich ausgeschüttet werden
Das bedeutet: Ein Unternehmen, das 1.000.000 GEL Gewinn erwirtschaftet und vollständig reinvestiert, zahlt keine Körperschaftsteuer. Die 15 % greifen erst zum Zeitpunkt der Ausschüttung. Auf Gesellschafterebene kommt eine zusätzliche Dividendenquellensteuer von 5 % hinzu, sodass die kombinierte Gesamtbelastung bei Ausschüttung ca. 19,25 % beträgt.
Warum der Score 62 beträgt – und nicht höher
Der diesem Indikator zugrunde liegende Rohwert ist der nominale Ausschüttungssteuersatz von 15 %. Obwohl der effektive Satz für reinvestierende Unternehmen 0 % beträgt, orientieren sich die Bewertungsmaßstäbe (Weltbank/Heritage) am nominalen gesetzlichen Satz. Länder mit 0 % Nominalsteuersatz (wie die VAE) erzielen daher höhere Scores. Georgiens nominaler Satz von 15 % ordnet es als gut, aber nicht herausragend ein – obwohl das Stundungsmodell in der Praxis weit günstiger ist als die meisten Länder mit niedrigeren Nominalsätzen, die alle Jahresgewinne sofort besteuern.
Virtuelle Zone: 0 % für IT-Exporteure
Georgische IT-Unternehmen mit Virtual Zone Person (VZP)-Status zahlen:
- 0 % Körperschaftsteuer auf Erlöse aus IT-Dienstleistungen für Kunden außerhalb Georgiens
- 0 % Mehrwertsteuer auf diese Exportdienstleistungen
- 5 % persönliche Dividendenquellensteuer bei Ausschüttung an die Eigentümer
Der VZP-Status steht Unternehmen offen, deren Kerntätigkeit qualifizierende IT-Dienstleistungen umfasst. Der Antrag wird beim Revenue Service of Georgia gestellt und typischerweise innerhalb von 1–2 Wochen bewilligt. Für einen IT-Gründer, der Gewinne einbehält, beträgt der effektive kombinierte Steuersatz bis zur Ausschüttung 0 %.
Freie Industriezonen
Unternehmen, die innerhalb der Freien Industriezonen (FIZ) Georgiens – in Tiflis und Poti – registriert und tätig sind, profitieren von:
- Vollständiger Körperschaftsteuerbefreiung auf FIZ-Erträge
- MwSt.-Befreiung bei Transaktionen innerhalb und aus der FIZ
- Zollbefreiung auf importierte Materialien und Ausrüstung
Der FIZ-Status eignet sich für Produktion, Logistik und bestimmte Handelsaktivitäten mit internationalem Bezug.
Effektive Steuerbelastung für typische Szenarien
- Startup mit vollständiger Gewinnreinvestition: 0 % Körperschaftsteuer jährlich
- IT-Exporteur (VZP) mit Ausschüttung: 5 % gesamt (nur persönliche Dividendensteuer)
- Standard-GmbH mit Gewinnausschüttung: ~19,25 % (15 % KSt + 5 % Dividendensteuer auf den Nettobetrag)
- FIZ-Unternehmen: 0 % auf FIZ-Tätigkeiten
Fazit: Georgiens Körperschaftsteuer-Score von 62/100 spiegelt den nominalen Ausschüttungssteuersatz von 15 % wider. In der Praxis macht das Stundungsmodell Georgien für reinvestierende Unternehmen außerordentlich wettbewerbsfähig: Die jährliche effektive Steuerbelastung auf einbehaltene Gewinne beträgt null – und IT-Exporteure mit VZP-Status zahlen auf Ausschüttungen nur 5 % kombiniert.
Erstellt: 2026-04-14