Lärmbelastung in Georgien
Lärmbelastung in Georgien
Der Indikator Lärmbelastung misst den Composite-Score aus Umgebungslärm in städtischen und ländlichen Zonen. Ein höherer Score bedeutet geringere Lärmbelastung. Mit einem Score von 52/100, einem Rohwert von 52 und Weltrang {{WELTRANG}} von {{TOTAL}} liegt Georgien im mittleren Bereich – und spiegelt die reale Situation wider: ruhigeres Land, aber laute Stadt.
Tbilisi: Eine dynamische, laute Hauptstadt
Tbilisi ist eine Großstadt mit deutlichem Verkehrslärm. Spezifische Faktoren:
- Straßenverkehr: Hohe KFZ-Dichte, viele veraltete Fahrzeuge ohne Schallschutz, aggressive Fahrkultur. Altstadt und Zentrum (Rustaveli, Vera, Marjanishvili) sind laut
- Feiern und Nachtleben: Tbilisi hat eine vibrierende Clubszene (Bassiani, Cafe Gallery); Anwohner berichten von Nachtlieblärm an Wochenenden
- Baustellen: Starkes Wachstum der Stadt geht mit Baustellenlärm einher
Ruhigere Stadtteile sind Vake (von der Nomenklatura bevorzugt), Saburtalo und Nutsubidze-Plateau.
Ländliche Regionen: Stille Gebirgsidylle
Fast alle georgischen Bergregionen sind extrem leise. Das Kazbegi-Plateau, Svaneti, Tusheti und Kakheti gehören zu den ruhigsten Orten Europas – was den nationalen Score positiv beeinflusst, das urbane Bild aber nicht zeigt.
Vergleich
- Färöer-Inseln (87), Island (81), Neuseeland (79): Weltweit leise
- Estland (72), Schweiz (70), Österreich (68), Deutschland (65): Ruhige europäische Länder
- Georgien (52), Ukraine (52), Armenien (52): Ähnliches Mittelfeld
- Türkei (38), Thailand (35), Indien (26): Höherer Lärm in Asien
Für Expats relevant
Wer ruhiges Wohnen in Tbilisi sucht, sollte bei der Wohnungssuche Vake oder die höheren Lagen von Saburtalo bevorzugen und auf Straßenlage achten. Hinterhof-Wohnungen sind oft deutlich ruhiger als strassenseitige Einheiten. In ländlichen Regionen ist Lärm kein Thema.
Fazit: 52/100 für Lärmbelastung beschreibt Georgiens Kontrast: lebhafte, teils laute Hauptstadt vs. eine der ruhigsten Berglandschaften Europas. Für Expats ist Mikrolage entscheidend.
Erstellt: 2026-04-13