Territorialsteuersystem in Georgien

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Territorialsteuersystem in Georgien

Der Indikator Territorialsteuersystem bewertet, ob ein Land das Territorialprinzip anwendet d.h. ob Auslandseinkünfte von Steueransässigen von der inländischen Steuer befreit sind. Georgien erzielt hier einen Score von 100/100 kein klassisches reines Territorialsystem, aber mit speziellen Regime-Optionen, die für IT-Dienstleister und bestimmte Unternehmensformen das Äquivalent schaffen.

Das Standard-Regime: Welteinkommensprinzip mit Anrechnungsregel

Im Grundsatz wendet Georgien für steuerlich Ansässige das Welteinkommensprinzip an: Alle weltweiten Einkünfte sind steuerpflichtig. Ausländische Steuern können auf die georgische Steuerschuld angerechnet werden (Tax Credit). Für viele Standard-Expats mit Auslandseinkünften bedeutet dies: Steuerpflicht in Georgien, aber Anrechnung ausländischer Quellensteuern.

Virtuelle Zone: De-facto-Territorial für IT

Das bedeutendste Spezialregime ist die Virtuelle Zone (Virtual Zone): IT-Unternehmen, die ausschließlich für Kunden außerhalb Georgiens Dienstleistungen erbringen, zahlen 0 % Körperschaftsteuer auf diese Einnahmen. Kombiniert mit 5 % Dividendensteuer bei Ausschüttung oder 0 % bei Reinvestition ergibt sich effektiv ein partielles Territorialsystem für Tech-Unternehmen. Virtual Zone-Registrierung ist möglich für Softwareentwicklung, IT-Consulting, Webservices u.ä.

Individual Entrepreneur für Freelancer

Freelancer und Selbstständige können sich als Individual Entrepreneur (IE) registrieren lassen und im Kleinstunternehmer-Status zahlen 1 % Umsatzsteuer auf Umsätze bis 30.000 GEL (~11.000 USD/Jahr). Darüber (bis 500.000 GEL/Jahr) gilt das reguläre IE-Regime mit 20 % auf Gewinn. Ausländische Einkünfte in dieser Struktur können prinzipiell wie inländische behandelt werden aber die Grenze zum Steuermissbrauch ist fließend.

Freie Industriezonen (FIZ)

Tbilisi und Poti verfügen über Freie Industriezonen. Unternehmen innerhalb der FIZ sind von Körperschaftsteuer, Dividendensteuer und MwSt. für FIZ-Transaktionen befreit. Nutzung erfordert physische Präsenz und tatsächliche wirtschaftliche Aktivität in der Zone.

Fazit: Score 100/100 — Georgien hat kein reines Territorialsystem, aber die Virtual Zone und Kleinstunternehmer-Regelung schaffen für IT-Dienstleister und Freiberufler faktisch das gleiche Ergebnis. Für die richtige Zielgruppe ist Georgiens Steuerregime außerordentlich effizient strukturierbar.

Erstellt: 2026-04-14

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