Doppelstaatsbürgerschaft erlaubt in Deutschland

Deutschland
100
erlaubt
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von 229 Ländern

Doppelstaatsbürgerschaft in Deutschland: deutlich offener als früher

Deutschland erhält beim Indikator Doppelstaatsbürgerschaft erlaubt eine Bewertung von 100 von 100 Punkten. Die Einordnung ist sehr stark, weil Deutschland Mehrstaatigkeit nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wesentlich breiter zulässt als im früheren Regelfall.

Für Auswanderer, Eingewanderte und internationale Familien ist das ein großer praktischer Unterschied. Wer in Deutschland dauerhaft lebt und sich einbürgern lassen möchte, muss die bisherige Staatsangehörigkeit heute deutlich seltener als Grundproblem betrachten.

Trotzdem bleibt die Prüfung zweistufig. Deutschland kann Mehrstaatigkeit zulassen, aber das Herkunftsland kann eigene Verlustregeln haben. Außerdem ersetzt die Offenheit bei Mehrstaatigkeit nicht die Anforderungen an Einbürgerung, Identitätsnachweis, Sprachkenntnisse und Lebensunterhalt.

Was der messbare Ausgangswert bedeutet

Der messbare Ausgangswert ist eine rechtliche Kategorie: Mehrstaatigkeit ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Nomadino bewertet Länder höher, wenn diese Regel klar, breit und für typische Einbürgerungsfälle praktisch nutzbar ist.

Die Bewertung betrachtet, ob eine bisherige Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung behalten werden kann, ob Mehrstaatigkeit bei Geburt und Abstammung stabil möglich ist und ob das Regelwerk nicht nur aus engen Ausnahmen besteht.

Deutschland erreicht eine sehr hohe Einordnung, weil die frühere Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in vielen Fällen nicht mehr der Normalfall ist. Einschränkungen können dennoch aus dem Recht anderer Staaten, aus Sicherheitsfragen oder aus Sonderkonstellationen entstehen.

Praktische Bedeutung für Einbürgerung und Familien

Für viele dauerhaft in Deutschland lebende Menschen senkt die offenere Rechtslage die emotionale und praktische Hürde zur Einbürgerung. Herkunftsfamilie, Eigentum, Erbrecht, Reisemöglichkeiten und Identität müssen nicht mehr so häufig gegen deutsche Staatsangehörigkeit ausgespielt werden.

Für Familien mit mehreren Staatsangehörigkeiten bringt das mehr Planbarkeit. Kinder, Ehepartner und eingebürgerte Eltern können Rechte in Deutschland mit Bindungen an andere Staaten verbinden, müssen aber Passpflichten und mögliche Pflichten im anderen Staat weiterhin im Blick behalten.

Aus Standortperspektive stärkt das Deutschlands Attraktivität für Menschen, die langfristig bleiben möchten. Die Staatsangehörigkeit wird eher zu einem Integrationsweg und weniger zu einer Entweder-oder-Entscheidung.

Regeln, Zugang und Nachweise

Die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium erklären die reformierte Einbürgerung und die breitere Akzeptanz von Mehrstaatigkeit. Maßgeblich bleiben das Staatsangehörigkeitsgesetz und die Anwendung durch zuständige Behörden.

Wer sich einbürgern lassen möchte, muss weiterhin die konkreten Voraussetzungen prüfen: Aufenthaltsdauer, Identität, Sprache, Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Lebensunterhalt und mögliche Ausschlussgründe.

Besonders wichtig ist das Recht des Herkunftsstaats. Manche Staaten lassen eine weitere Staatsangehörigkeit zu, andere verlangen Genehmigungen oder sehen automatisch einen Verlust vor. Diese Prüfung muss vor Antragstellung erfolgen.

Grenzen der Einordnung

Der Indikator misst nicht, wie schnell die Einbürgerungsbehörde arbeitet oder wie leicht Dokumente beschafft werden können. Bearbeitungszeiten, Termine und lokale Verwaltungspraxis sind getrennte praktische Engpässe.

Auch Steuerpflichten, Wehrpflicht, Erbrecht und konsularischer Schutz werden nicht vollständig über diesen Wert abgedeckt. Mehrstaatigkeit ist rechtlich möglich, aber nicht immer folgenlos.

Der hohe Wert bedeutet deshalb nicht, dass jeder Fall einfach ist. Er bedeutet, dass Deutschland im internationalen Vergleich eine offene Grundregel für Mehrstaatigkeit bietet.

Was vor einer Entscheidung geprüft werden sollte

Vor der Einbürgerung sollte geprüft werden, ob das Herkunftsland die bisherige Staatsangehörigkeit bei Erwerb der deutschen beibehält oder besondere Genehmigungen verlangt.

Danach sollten die deutschen Einbürgerungsvoraussetzungen, lokale Zuständigkeit, Dokumente, Übersetzungen und mögliche Wartezeiten geklärt werden.

Bei Familien sollten zusätzlich Kinderstatus, Passpflichten, Namensrecht, Auslandsreisen und mögliche Pflichten im zweiten Staat geprüft werden.

Häufige Fragen

Erlaubt Deutschland doppelte Staatsbürgerschaft?

Ja, Deutschland lässt Mehrstaatigkeit seit der Reform deutlich breiter zu. Entscheidend bleibt aber, ob der andere Staat die bisherige Staatsangehörigkeit ebenfalls bestehen lässt.

Ist die frühere Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit komplett verschwunden?

Für typische Einbürgerungsfälle ist sie nicht mehr der frühere Normalfall. Sonderkonstellationen und ausländische Verlustregeln müssen trotzdem geprüft werden.

Wird die Einbürgerung dadurch automatisch leicht?

Nein. Die allgemeinen Voraussetzungen bleiben bestehen, darunter Identität, Sprache, Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt und weitere gesetzliche Anforderungen.

Warum bewertet Nomadino Deutschland so hoch?

Weil die Grundregel heute offen ist, amtlich erklärt wird und viele typische Mehrstaatigkeitsfälle nicht mehr an einer pauschalen Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit scheitern.

Verwandte Indikatoren

Quellen

Dieser Artikel wurde erstellt am 27. Juni 2026

Doppelstaatsbürgerschaft erlaubt — Weltweite Rangliste ↗

# Land Wert Bewertung
1 Schweden erlaubt 100
1 Finnland erlaubt 100
1 Irland erlaubt 100
1 Malta erlaubt 100
1 Uruguay erlaubt 100
1 St. Kitts und Nevis erlaubt 100
1 Grenada erlaubt 100
1 Deutschland erlaubt 100
1 Portugal erlaubt 100
1 Schweiz erlaubt 100
226 Nordkorea nicht erlaubt 0
226 Kuba nicht erlaubt 0
226 China nicht erlaubt 0
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