Visafreier touristischer Aufenthalt in Tagen in Südkorea

Südkorea
75
90 Tage
Bewertung / 100
#38
von 229 Ländern

Visafreier touristischer Aufenthalt in Südkorea: 90 Tage und K-ETA-Aussetzung bis Ende 2026

Südkorea erreicht beim visafreien touristischen Aufenthalt 75 von 100 Punkten. Für viele Reisende ist der Kurzbesuch unkompliziert, weil 90 Tage ohne klassisches Visum möglich sind. Gleichzeitig hängt die Vorbereitung davon ab, ob die eigene Staatsangehörigkeit visumbefreit ist und ob K-ETA verlangt oder vorübergehend ausgesetzt ist.

Die wichtigste aktuelle Besonderheit: Die südkoreanische Regierung hat die vorübergehende K-ETA-Befreiung für ausgewählte visumbefreite Länder und Regionen bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Wer nicht unter diese Befreiung fällt, muss die elektronische Reisegenehmigung vor dem Boarding prüfen.

Was der messbare Ausgangswert bedeutet

Der messbare Ausgangswert beträgt 90 Tage. Er steht für den verbreiteten visumfreien touristischen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen für berechtigte Nationalitäten.

90 Tage sind für Seoul, Busan, Jeju, Daegu oder einen Standorttest gut nutzbar. Der Zeitraum ist aber kein Aufenthaltsstatus für Arbeit, Studium oder dauerhafte Niederlassung.

Aktuelle Regeln und Voraussetzungen

Offizielle südkoreanische Auslandsvertretungen nennen für deutsche Staatsangehörige einen visumfreien Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen. Während der K-ETA-Aussetzung können deutsche Reisende und weitere ausgewählte Gruppen bis Ende 2026 ohne K-ETA reisen; andere visumbefreite Gruppen müssen die K-ETA-Regel weiterhin prüfen.

  • Aufenthaltsdauer: für viele visumbefreite Reisende bis zu 90 Tage.
  • K-ETA: für K-ETA-pflichtige visumbefreite Reisende ist die Genehmigung vor dem Boarding erforderlich.
  • Befreiung: die temporäre K-ETA-Aussetzung für ausgewählte Länder und Regionen läuft nach offizieller Tourismusinformation bis 31. Dezember 2026.
  • Gebühr: die offizielle K-ETA-Seite nennt 10.000 KRW zuzüglich Online-Zahlungsgebühr.
  • Bearbeitung: die Prüfung dauert üblicherweise höchstens 72 Stunden, kann aber länger dauern.

K-ETA, Grenze und Arbeitsverbot

K-ETA ist keine Visumkategorie und garantiert keine Einreise. Die offizielle K-ETA-Seite weist darauf hin, dass die Genehmigung innerhalb der Gültigkeit für mehrere Einreisen genutzt werden kann, aber die jeweils erlaubte visumfreie Aufenthaltsdauer nicht verlängert.

Touristische Einreise erlaubt keine lokale Arbeit. Die südkoreanische Botschaft in Deutschland trennt visumfreie Kurzaufenthalte ausdrücklich von Tätigkeiten, für die ein Visum erforderlich ist. Wer für einen koreanischen Arbeitgeber arbeitet, bezahlt wird, studiert oder länger bleiben möchte, muss eine passende Kategorie prüfen.

Praktische Planung für Reisende oder Auswanderer

Für einen Standorttest ist Südkorea gut planbar, solange Rück- oder Weiterreise, Unterkunft, ausreichende Mittel, Krankenversicherung und Einreisedokumente sauber vorbereitet sind. Reisende sollten nicht nur die 90 Tage, sondern auch K-ETA-Status, Passgültigkeit und frühere Aufenthalte prüfen.

Wer Seoul oder Busan als längerfristigen Wohnort prüft, sollte parallel die längerfristigen Wege klären: Studium, Beschäftigung, Familienaufenthalt, Unternehmensgründung, Working-Holiday-Optionen oder gegebenenfalls spezielle Remote-Work-Regeln. Ein visumfreier Aufenthalt ist ein Testfenster, kein Dauerstatus.

Was dieser Indikator nicht bewertet

Der Indikator bewertet nicht die spätere Visaerteilung, Arbeitsrechte, Steueransässigkeit, Krankenversicherung, Wohnungsmarkt, digitale Nomadenoptionen, K-ETA-Einzelfallentscheidung oder die tatsächliche Entscheidung am Einreisepunkt.

Er sagt auch nicht, dass jede Staatsangehörigkeit 90 Tage ohne Visum erhält. Nicht visumbefreite Reisende benötigen weiterhin ein Visum, und K-ETA-pflichtige visumbefreite Reisende müssen die elektronische Genehmigung beachten.

Häufige Fragen

Können deutsche Touristen 90 Tage visumfrei nach Südkorea reisen?

Ja. Die südkoreanische Auslandsvertretung nennt für deutsche Staatsangehörige visumfreie Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen.

Ist K-ETA bis Ende 2026 ausgesetzt?

Für ausgewählte visumbefreite Länder und Regionen ja. Die offizielle Tourismusinformation nennt eine Verlängerung der temporären Befreiung bis 31. Dezember 2026.

Was kostet K-ETA, wenn sie benötigt wird?

Die offizielle K-ETA-Seite nennt 10.000 KRW zuzüglich Online-Zahlungsgebühr.

Darf man im visumfreien Aufenthalt arbeiten?

Nein. Für Beschäftigung oder andere visumpflichtige Tätigkeiten ist eine passende südkoreanische Erlaubnis erforderlich.

Verwandte Indikatoren

Quellen

Dieser Artikel wurde erstellt am 22. Juli 2026

Visafreier touristischer Aufenthalt in Tagen — Weltweite Rangliste ↗

# Land Wert Bewertung
1 Georgien 365 Tage 100
2 Irland 180 Tage 95
2 Bahamas 180 Tage 95
2 Großbritannien 180 Tage 95
2 Saint-Pierre und Miquelon 180 Tage 95
38 Montenegro 90 Tage 75
38 Bosnien und Herzegowina 90 Tage 75
38 Südkorea 90 Tage 75
38 Bulgarien 90 Tage 75
38 Rumänien 90 Tage 75
185 Pakistan 0 Tage 0
185 Iran 0 Tage 0
185 Haiti 0 Tage 0
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