Erbschaft-/Nachlass­steuer in Georgien

Georgien
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#1
von 231 Ländern

Der Indikator Erbschaft-/Nachlasssteuer bewertet die Belastung beim Vermögensübergang von Todes wegen. Georgien erreicht einen Score von 100/100; der auf der Seite angezeigte Ausgangswert ist 0 %.

Keine eigenständige Erbschaftsteuer

Georgien erhebt keine separate Erbschaft- oder Nachlasssteuer nach deutschem Vorbild. Deshalb steht der Ausgangswert bei 0 %. Die relevanten Regeln sitzen im Einkommensteuerteil des Tax Code: Artikel 82 befreit den Wert von Vermögen, das erste und zweite Erbenlinien als Schenkung oder Erbschaft erhalten.

Die erste Linie umfasst nach Artikel 82 unter anderem Ehegatten, Kinder, Adoptivkinder, Enkel, Eltern und Adoptiveltern. Die zweite Linie umfasst Geschwister sowie Nichten und Neffen mit deren Kindern. Für viele klassische Familiennachlässe ist das georgische System damit sehr einfach.

150.000-GEL-Grenze für entfernte Erben

Die Befreiung ist nicht grenzenlos für jede Person. Für Erben der dritten und vierten Linie sieht Artikel 82 eine Befreiung bis 150.000 GEL pro Steuerjahr vor. Zu den dritten und vierten Linien zählen unter anderem Großeltern, Urgroßeltern, Onkel und Tanten. Wird diese Grenze überschritten, können Einkommensteuer- und Erklärungspflichten entstehen; Artikel 153 enthält hierfür besondere Fristen und Zahlungsregeln.

Für Expats ist das besonders wichtig bei georgischen Immobilien oder Familienstrukturen außerhalb der engsten Erbenlinien. Die 0 % im Indikator beschreiben die fehlende eigenständige Nachlasssteuer, nicht jede denkbare einkommensteuerliche Randkonstellation.

Ausnahmen: Immobilien, Auslandsnachlass und Heimatstaat

Bei grenzüberschreitenden Nachlässen entscheidet nicht nur Georgien. Ein deutscher, österreichischer oder schweizerischer Staatsbürger mit Vermögen in mehreren Ländern kann im Heimatstaat weiterhin Erbschaftsteuer, Wegzugs- oder Nachlassregeln auslösen. Auch georgische Immobilien können Register-, Notar- und Bewertungsfragen erzeugen, selbst wenn keine separate Erbschaftsteuer erhoben wird.

Die praktische Steuerfreiheit hängt außerdem davon ab, wer erbt, wo die Vermögenswerte liegen und ob vorab Schenkungen, Trusts, Stiftungen oder Gesellschaften genutzt wurden. Bei größeren Nachlässen ist Nachfolgeplanung deshalb trotz 0-%-Wert notwendig.

Internationaler Vergleich

In der Nomadino-Matrix steht Deutschland bei bis zu 50 %, die Schweiz bei bis zu 50 %, die USA bei 40 % und Österreich bei 10 %. Estland, Singapur und die Vereinigten Arabischen Emirate stehen wie Georgien bei 0 %. Die Unterschiede sind groß, weil manche Länder gar keine Nachlasssteuer erheben, andere aber hohe Sätze für entfernte Erben oder große Vermögen kennen.

Für DACH-Auswanderer ist Georgien deshalb besonders interessant, wenn Vermögen langfristig in Georgien gehalten und familiär übertragen werden soll. Die Heimatsteuerpflicht verschwindet dadurch aber nicht automatisch.

Methodik: Wie kommt der Score zustande?

Der Score bewertet die obere Belastung durch Erbschaft- oder Nachlasssteuern invers. Ein Land ohne eigenständige Steuer und mit breiten Befreiungen erhält einen hohen Wert; Länder mit hohen Spitzensätzen erhalten niedrigere Werte.

Fazit: Georgien ist bei Erbschaft- und Nachlasssteuer sehr expatfreundlich. Der Hauptvorteil liegt in der fehlenden eigenständigen Steuer, während entfernte Erben, Immobilien und Heimatstaat-Regeln trotzdem separat geprüft werden müssen.

Quellen

Dieser Artikel wurde erstellt am 17. Mai 2026

Erbschaft-/Nachlass­steuer — Globales Ranking ↗

# Land Wert Score
1 Australien 0 % 100
1 Lettland 0 % 100
1 Estland 0 % 100
1 Litauen 0 % 100
1 Belarus 0 % 100
1 Pakistan 0 % 100
1 Fidschi 0 % 100
1 Georgien 0 % 100
1 Montserrat 0 % 100
1 Albanien 0 % 100
221 Martinique 60 % 25
221 Guadeloupe 60 % 25
231 Belgien 80 % 1
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